Wenn ein Mietauto beschädigt zurückgegeben wird, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das Landgericht Lübeck verneinte in einem aktuellen Fall die Schadensersatzpflicht des Mieters (Az. 6 O 82/23).
Ein Mann mietete ein Auto. Der Zustand des Autos wurde bei Übergabe nicht protokolliert. Als der Mann das Auto zurückgab, wurden Schäden festgestellt, woraufhin die Autovermietung von dem Mann Schadensersatz verlangte. Das Auto sei bei Übergabe unbeschädigt gewesen, der Beklagte habe die Schäden verursacht. Der Mann verweigerte die Zahlung. Nicht er, sondern ein Vormieter habe die Schäden verursacht, er habe das Auto bereits beschädigt übernommen.
Das Gericht befragte Mitarbeiter der Autovermietung als Zeugen und entschied, dass der Mann die Reparaturkosten nicht zahlen muss. Die Autovermietung habe nicht bewiesen, dass er die Schäden verursacht habe. Die Mitarbeiter hätten sich an den Zustand des Autos bei Übergabe nicht erinnern können. Beweiserleichterungen gebe es nicht.
Wer von einem anderen für eine beschädigte Sache Ersatz verlangt, muss beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat. Dieser Grundsatz gilt auch bei einer Autovermietung. Der Vermieter kann nur Geld für Schäden am Mietwagen verlangen, wenn er beweisen kann, dass das Auto bei der Übergabe keine Schäden hatte. Ein vom Mieter unterschriebenes Protokoll über den Zustand des Autos bei der Übergabe kann als Beweis dienen.
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Letzte Änderung: 17.09.2024
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