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Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 02.12.2025

Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025

Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung verlängert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen.

Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025

  • Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen, müssen die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025 bis spätestens 31.07.2026 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
  • Bei der Abgabe über eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften i. S. d. §§ 3 und 4 StBerG) verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2025 bis zum 01.03.2027 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 01.03.2027 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag – eine Vollmacht allein genügt nicht.

Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024

Für die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 gelten letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr:

  • Nicht beratene Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und diese selbst erstellen, mussten diese bis spätestens 31.07.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
  • Bei der Abgabe über eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist für die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 bis zum 30.04.2026 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2026 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag – eine Vollmacht allein genügt nicht.

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.