Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren.
mehrWird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares „privates Veräußerungsgeschäft“ vor.
mehrWenn ein Tiefgaragenstellplatz nur durch ein Rückwärtsfahren über eine Distanz von 27 m und in gebogener Linie erreicht werden bzw. der Stellplatz auch so nur wieder verlassen werden kann, begründet dies die Mangelhaftigkeit des Stellplatzes. Eine Kaufpreisminderung in Höhe von 20 % ist dann gerechtfertigt.
mehrDie Haltung eines sog. Minipigs kann Geräusch- und Geruchsbelästigungen mit sich bringen und im Wohngebiet untersagt werden.
mehrDie sechsmonatige Verjährungszeit des § 548 Abs. 1 BGB für Schadensersatzansprüche beginnt mit dem Rückerhalt der Mietsache. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Mieter sämtliche Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwirft. Dabei ist es unerheblich, dass das Mietverhältnis noch nicht beendet ist.
mehrWer einen Spurwechsel zu spät ankündigt, trägt die Hauptschuld an einer daraus folgenden Kollision – auch wenn der andere beteiligte Verkehrsteilnehmer beschleunigt anstatt zu bremsen.
mehrAn Privatanleger werden strenge Anforderungen gestellt, da diese für die steuerliche Aufarbeitung der einzelnen Veräußerungsgeschäfte verantwortlich sind.
mehrDer Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt für das Kalenderjahr 2025 in Hamburg unverändert.
mehrGemäß § 850c ZPO gelten bei der Pfändung von Arbeitseinkommen (netto) Freigrenzen. Diese werden sich zum 1. Juli 2025 erhöhen.
mehrWenn einem Grundstückseigentümer ein Notwegerecht zusteht, umfasst dies grundsätzlich auch die Zufahrt zum “gefangenen” Wohngrundstück zum Zwecke des Parkens. Für das Notwegerecht ist es unerheblich, warum das fremde Grundstück überfahren werden muss.
mehrEin Vorläufigkeitsvermerk lässt einen Steuerbescheid in bestimmten Punkten offen.
mehrErfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen und die erweiterte Kürzung zu gewähren sein.
mehrMit der „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“ wird die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung bis 30.06.2027 gefördert.
mehrUnfallbeteiligte haften bei unmittelbarem Zusammenhang der Kollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs grundsätzlich je zur Hälfte.
mehrOb der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die – tatsächlich nicht erwirkte – Aussetzung der Vollziehung zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
mehrFür Entlastungsanträge ist immer das Hauptzollamt am satzungsmäßigen Sitz zuständig. Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Sitz im Laufe der Zeit ändert.
mehrEine Klausel in einem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht schriftlich vereinbart wurde. Das gesetzliche Schriftformerfordernis soll größtmögliche Rechtssicherheit gewährleisten.
mehrWenn ein Vermieter im Rahmen einer Verkaufsanzeige im Internet Wohnungsbilder veröffentlicht, ohne die Mieter um Erlaubnis zu fragen, begründet dies einen Schadensersatzanspruch für die Mieter nach der Datenschutzgrundverordnung.
mehrDas Finanzgericht Köln entschied, dass an der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen ernstliche Zweifel bestehen.
mehrSind Zeiten, die zum Zwecke der Vorbereitung des Studiums im Ausland verbracht werden, bei der Berechnung der ausbildungsfreien Zeiten zu berücksichtigen?
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 10.06.2025
© Consultdata GmbH - StBG 2025
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.