Ab dem 09.10.2025 können alle Bankkunden im Euro-Raum Geldbeträge innerhalb von Sekunden, also praktisch in Echtzeit, überweisen – ohne zusätzliche Kosten. Möglich macht dies eine EU-Verordnung, die Echtzeitüberweisungen zur Pflicht macht.
Zudem müssen Banken sowie Sparkassen ab 09.10.2025 prüfen, ob Name und IBAN bei SEPA-Überweisungen zusammenpassen. D. h., es wird geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers und die IBAN des Empfängerkontos zueinander passen. Dieses neue Verfahren gilt für Überweisungen in Euro – unabhängig ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden. Die Zahlungsempfängerprüfung wird auch „Verification of Payee“ (VoP) genannt. Das neue Verfahren soll bestimmte Betrugsmaschen sowie fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern verhindern.
Kleine Schreibfehler sind kein Problem, aber größere Abweichungen führen zu Warnhinweisen. Wer trotz Warnhinweisen überweist, trägt selbst das Risiko.
Eine Ausnahme gibt es bei Papierüberweisungen, die in einen Überweisungskasten eingeworfen werden. Diese fallen nicht unter die neue Pflicht.
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Letzte Änderung: 29.10.2025
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