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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 17.05.2023

Zur Vermeidung widerstreitender Umsatzsteuerfestsetzung bei Organschaft Änderungsantrag erforderlich

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Personengesellschaft nur dann in das Unternehmen eines Organträgers eingegliedert werden kann, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind (Az. V R 14/21).

Eine Personenhandelsgesellschaft mit einer “kapitalistischen Struktur” könne Organgesellschaft sein, wenn neben dem Organträger Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft auch Personen seien, die in das Unternehmen des Organträgers nicht finanziell eingegliedert sind. Wenn eine KG geltend mache, dass sie aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Organgesellschaft i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG sei, setze die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt.

Organträger und Organgesellschaft könnten nicht beanspruchen, im selben Besteuerungszeitraum für den einen Unternehmensteil (z. B. Organgesellschaft) auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und für den anderen Unternehmensteil (z. B. Organträger) nach der geänderten Rechtsprechung besteuert zu werden.

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