Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend dokumentiert. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 8 K 2418/22).
Die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs sei ein gewichtiges – und auch ausreichendes Indiz – für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensvermögen. Dem stehe nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht habe.
Eine „zeitnahe” Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liege vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt sei. Die für beratene Steuerpflichtige maßgebende Abgabefrist sei auch für die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung maßgebend.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 17.09.2024
© Consultdata GmbH - StBG 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.