Wenn ein Autofahrer nachweisen kann, dass sein Pkw durch herabfallenden Schrott eines vorausfahrenden Lkw beschädigt wurde, hat er Anspruch auf Schadensersatz. So entschied das Landgericht Lübeck (Az. 10 O 38/23).
Der Kläger war mit seiner Ehefrau in seinem Auto auf der Autobahn unterwegs. Vor ihm fuhr ein mit Stahlschrott beladener Lkw. Als sich der Kläger relativ nah am Lkw befand, so schilderte es zumindest der Kläger, fuhr der Lkw über eine Bodenwelle. Dadurch seien plötzlich mehrere kleine Gegenstände und Teile aus dem Lkw herausgefallen und hätten sein Auto getroffen. Am Wagen sei ein erheblicher Schaden entstanden. Der Kläger verlangte Schadensersatz von der Halterin des Lkw und deren Versicherung. Die Beklagten bestritten den vom Kläger geschilderten Sachverhalt. An dem besagten Tag sei mit dem Lkw nur Stahlschrott transportiert worden. Wenn der sich gelöst hätte, dann hätte der Schaden am Auto ganz anders ausgesehen. Die Schäden am Wagen des Klägers seien nicht durch den Unfall verursacht worden.
Das Landgericht gab jedoch dem Kläger Recht und verurteilte die Beklagten zur Zahlung des Schadens. Das Gericht folgte dabei der Darstellung des Klägers. Dieser habe detailliert geschildert, wo und wann sich Teile gelöst hätten und auf seinem Wagen eingeschlagen seien. Die Ehefrau des Klägers habe bestätigt, dass die Einschläge sehr laut waren. Sie habe sich intuitiv geduckt und dann erst von ihrem Handy hochgesehen und den Lkw bemerkt. Der Fahrer selbst habe zur Aufklärung wenig beitragen können, da er den Unfall gar nicht bemerkt hatte.
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Letzte Änderung: 17.09.2024
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