Wer ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss u. U. mit einer Kündigung rechnen. So entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht (Az. 4 Sa 34/21).
Ein Frachtpilot hatte Fotos und Videos von seiner Tätigkeit in sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder YouTube geteilt, obwohl es im Unternehmen u. a. eine Geheimhaltungsverpflichtung sowie bestimmte Zustimmungserfordernisse gab. Der Pilot hatte eine Nebentätigkeit unter dem Stichwort „Promotion, Modeln (Blogger)“ beantragt und diese auch genehmigt bekommen. Er ging daher davon aus, dass seine Veröffentlichungen durch diese Genehmigung abgedeckt seien. Der Pilot teilte z. B. Fotos aus dem Cockpit, von sich bei der Arbeit oder in Dienstuniform. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin das Arbeitsverhältnis.
Das Landesarbeitsgericht hielt die Kündigung für wirksam. Das ungenehmigte Posten von Bildern vom Arbeitsplatz stelle einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Dem Arbeitgeber stehe das Recht am eigenen Bild und Wort zu. Dieses Recht habe der Kläger durch die Postings verletzt. Zudem habe er gegen seine umfassende Verschwiegenheitspflicht verstoßen, da keine Erlaubnis für derartige Veröffentlichungen vorlag.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 17.09.2024
© Consultdata GmbH - StBG 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.