Das Hessische Finanzgericht hatte zum Verlust- und Betriebsausgabenabzug bei der Entwicklung von Software zu entscheiden. Fraglich war, ob der Kläger hinsichtlich einer erklärten selbstständigen Tätigkeit als Softwareentwickler mit einer Gewinnerzielungsabsicht handelte und ob Aufwendungen für Fremdleistungen, die vom Sohn gegenüber dem Kläger erbracht worden sein sollen, abzugsfähig sind (Az. 3 K 1249/16).
Die Gewinnerzielungsabsicht (hier in Bezug auf die selbstständige Tätigkeit eines im Hauptberuf als Professor tätigen Softwareentwicklers) sei eine innere Tatsache, die anhand objektiver Beweiszeichen im Wege der Einzelabwägung zu ermitteln sei. Freiberufliche Besonderheiten können rein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Einzelfall überlagern.
Der Kläger habe hier zur Überzeugung des Gerichts nachweisen können, dass er in den Streitjahren unter Mithilfe seines Sohnes eine Berechnungssoftware für die Vorentwicklung geräuschloser Fahrzeuge entwickelt hat und in Bezug auf seine selbstständige Tätigkeit als Softwareentwickler mit einer Gewinnerzielungsabsicht tätig wurde. Er habe im Rahmen dieser Tätigkeit nachweislich Fremdleistungen der Firma seines Sohnes bezogen, die er – ebenso wie die übrigen betrieblich veranlassten Aufwendungen – als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abziehen kann.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 17.09.2024
© Consultdata GmbH - StBG 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.