Der Zeitpunkt des Abschlusses einer energetischen Maßnahme gemäß § 35c EStG liegt bei Ratenzahlung der Handwerkerleistung erst bei Begleichung der letzten Rate vor. So entschied das Finanzgericht München (Az. 8 K 1534/23).
Eine energetische Maßnahme sei erst dann i. S. d. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG abgeschlossen, wenn nicht nur die Leistung vollständig – nicht nur in Teilbereichen – erbracht sei, sondern der Steuerpflichtige auch eine Rechnung (Schlussrechnung, keine Rechnung über Teilleistungen) erhalten habe und der gesamte Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers einbezahlt worden sei.
Die Maßnahme sei daher noch nicht i. S. d. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG abgeschlossen, wenn zwar die Arbeiten abgeschlossen seien, für die Schlussrechnung aber mehrjährige Ratenzahlungen vereinbart worden seien und die letzte Rate erst in einem künftigen Veranlagungszeitraum fällig sei (siehe auch BMF, Schreiben IV C 1 – S-2296-c / 20 / 10004 :006).
Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: IX R 31/23).
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 17.09.2024
© Consultdata GmbH - StBG 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.