Gegen einen Pkw-Fahrer, der abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, kann ein Fahrverbot bereits bei einer Gefährdung verhängt werden. Es müsse dabei nicht einmal zu einem Unfall mit Verletzung kommen. So entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. ObOWi 1169/23).
Ein Autofahrer wollte an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah er eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden. Es folgten ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen legte der Pkw-Fahrer Widerspruch ein. Seiner Ansicht nach war er nur kurz unaufmerksam gewesen und die Frau hätte nur leichte Verletzungen erlitten. Ein Fahrverbot wäre seiner Auffassung nach nur bei leichtfertigem rücksichtslosem Verhalten angebracht gewesen.
Das Gericht entschied jedoch ganz anders. Bei einer wie hier vorliegenden Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Unfallfolgen werde immer ein Regelfahrverbot verhängt. Aber bereits eine Gefährdung der Person reiche dafür aus. Daher sei der Verweis auf die geringen Verletzungen nicht stichhaltig. Auch das Argument einer nur kurzen Unaufmerksamkeit habe hier keinen Erfolg, denn das sei laut Gericht in fast allen Fällen dieser Art so. Das Fahrverbot sei daher rechtmäßig.
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Letzte Änderung: 17.09.2024
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