Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht im Rahmen von Normenkontrollanträgen für unwirksam erklärt (Az. 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24).
Die Gemeinden hatten in die Satzungen aus dem Jahr 2020 bzw. 2021 einen neuen Steuermaßstab aufgenommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 30. Januar 2019 den bis dahin verwendeten Steuermaßstab für verfassungswidrig erklärt hatte. Der neue Steuermaßstab orientiert sich maßgeblich an dem Lagewert, ergänzt um weitere Faktoren wie Größe und Alter der Zweitwohnung. Der Lagewert entspricht dem jeweiligen Bodenrichtwert des Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet. Auch dieser Maßstab verstoße gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultierende Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit. Mit der Heranziehung des in Euro/m² ausgedrückten reinen Bodenrichtwertes werde der Lagewert selbst maßstabsprägend, ohne dass er seinerseits den erforderlichen mindestens lockeren Bezug zu dem zu besteuernden Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung aufweise.
Daneben beruhe die Unwirksamkeit der Satzung der Gemeinde Timmendorfer Strand bereits auf einem formellen Fehler. Die Gemeindevertreter seien zu der Sitzung, in der die Satzung im Juni 2020 beschlossen wurde, nicht ordnungsgemäß geladen worden. Da ein Vertreter zu der Sitzung nicht erschienen war, war der Mangel nach der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung auch nicht heilbar.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Consultdata GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 7726-0
Fax: +49 6182 7726-299
info@consult-center.de
Kontakt | Impressum | Datenschutz
Letzte Änderung: 17.09.2024
© Consultdata GmbH - StBG 2024
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.