Die Finanzämter im Land Baden-Württemberg werden alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgern sowie Unternehmen entgegen zu kommen.
Konkrete Erleichterungen sind z. B. angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.
Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden. Der sog. Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen ist hier abrufbar.
Auch in weiteren von Hochwasser betroffenen Bundesländern wie Bayern und Rheinland-Pfalz werden Soforthilfen angeboten.
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Letzte Änderung: 17.09.2024
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